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Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen Interessen der Rechtsanwaltschaft im Bereich des Landgerichtsbezirks Gießen, insbesondere durch Förderung der örtlichen Belange der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats. Der Verein soll auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Vereinsmitglieder fördern. Vertreten wird der Verein durch den Vorstand.

Mitglied werden

Ordentliches Mitglied kann jeder bei einem Gericht im Bezirk des Landgerichts Gießen zugelassener Rechtsanwalt werden. Besonderheiten finden sich in der Satzung.

Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Senden Sie uns dazu einfach ein formloses Anschreiben mit Ihrem Briefkopf.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 06. Oktober 2009 um 15:48 Uhr